Dienstwagenprivileg abbauen! CO2-Sparsamkeit belohnen!
Was in vielen europäischen Nachbarstaaten bereits Realität ist, wollen die Grünen auch in Deutschland umsetzen: Eine sozial gerechte und ökologische Besteuerung von privat genutzten Firmenwagen. Dafür setzt sich Lisa Paus als zuständige Abgeordnete der Grünen im Bundestag ein.
Der Dienstwagenmarkt in Deutschland
Die Fahrzeuge mit den meisten gewerblichen Neuzulassungen in 2011 (Quelle: KBA)
Geltende Regelung: Das Dienstwagenprivileg
Unternehmen können aktuell alle anfallenden Anschaffungs- und Betriebskosten eines Firmenwagens steuerlich geltend machen. Dazu gehören neben dem Kaufpreis unter anderem die jährlichen Abschreibungen auf den Wert des Fahrzeugs sowie die Kraftstoffkosten. Arbeitnehmerinnen und Selbständige, die Firmenwagen auch privat als Dienstwagen nutzen, müssen den geldwerten Vorteil, der ihnen aus dieser Privatnutzung von Betriebsmitteln entsteht, im Rahmen ihrer Einkommenssteuer versteuern. Eine Möglichkeit die Höhe des geldwerten Vorteils zu ermitteln, ist die Fahrtenbuchmethode, mit deren Hilfe sich der genaue Anteil der Privatnutzung bestimmen lässt. Fast 80 Prozent aller Dienstwagenfahrer entscheiden sich aber für die alternative Listenpreisregelung, bei der pauschal für jeden Monat ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.Kritik an der geltenden Regelung
Je teurer das Fahrzeug bei Anschaffung und Betrieb ist, desto größer ist auch der steuerliche Vorteil beim Unternehmen und die private Ersparnis beim Dienstwagenfahrer
Die aktuelle steuerliche Behandlung von Dienstwagen setzt weder auf Seite der Unternehmen, noch auf Seite der Arbeitnehmerinnen, den Anreiz ein sparsames und günstiges Auto zu erwerben. Im Gegenteil: Möchte ein Unternehmen seine Steuerlast verringern, ist es gut beraten, ein möglichst teures Fahrzeug anzuschaffen, das dazu auch noch hohe Betriebskosten aufweist, also viel Sprit verbraucht, um hohe Kosten absetzen zu können. Die Arbeitnehmerin hat durch die Listenpreismethode eine Art "Flatrate" für Privatfahrten. Insbesondere, wenn das Unternehmen, wie allgemein üblich, auch für die Spritkosten aufkommt. So entsteht ein Anreiz, alle Strecken im eigenen Auto zurückzulegen, statt klimaschonend Bus und Bahn oder das Fahrrad zu benutzen. Durch das Dienstwagenprivileg subventionieren alle Steuerzahler die neuen Luxuswagen von wenigen. Denn Dienstwagenfahrer profitieren von der heutigen Regelung umso mehr, je teurere Autos sie fahren. Wird beispielsweise einer Arbeitnehmerin heute ein VW Passat Variant 2.0 TDI Blue Motion als Dienstwagen zur Verfügung gestellt und nutzt sie diesen jährlich 15.000 Kilometer für private Zwecke, so spart sie über 6.000 € im Vergleich zu jemandem, der dieses Auto als Privatauto nutzt und die vollen Kosten tragen muss. Bei einem Porsche Cayenne Turbo liegt der entsprechende Wert über 18.000 € pro Jahr, bei einem Toyota Prius bei etwa 5.000 €.
Das Grüne Konzept
Die Grünen wollen die Besteuerung von Dienstwagen nicht revolutionieren, sondern lediglich um eine ökologische Komponente erweitern, so wie es in Ländern wie Belgien, Frankreich, Luxemburg und Großbritannien bereits der Fall ist. Dort können Kosten für Spritschlucker nicht, oder nur begrenzt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das Grüne Konzept sieht es bei den Unternehmen vor, dass diese nur dann die vollen Anschaffungs- und Betriebskosten eines Fahrzeugs geltend machen können, wenn das Fahrzeug einen CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/km hat. Mit jedem Gramm, um das das Auto diesen Zielwert überschreitet, sinkt der Anteil absetzbarer Kosten im gleichen Maße. Bei Überschreitung des Zielwerts um das Doppelte, also ab 240 gCO2/km, können keine Kosten für das Fahrzeug mehr steuerlich geltend gemacht werden. Bis zum 1. Januar 2016 wird der Zielwert dann schrittweise auf 80 g CO2/km abgesenkt. Dienstwagenfahrer müssen analog zur Regelung bei den Unternehmen einen umso höheren geldwerten Vorteil versteuern, je weiter der CO2-Ausstoß ihres Fahrzeugs über dem Zielwert liegt. Ein besonderer Anreiz zum Kauf von sparsamen Fahrzeugen entsteht durch die Reglung, dass für PKW mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 60 gCO2/km überhaupt kein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
Wirkung des Grünen Konzepts
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So viel spart ein Dienstwagenfahrer mit der 1%-Methode jährlich im Vergleich zu jemandem, der die gleiche Strecke mit seinem Privatfahrzeug zurücklegt und alle dadurch entstehenden fixen und variablen Kosten selbst tragen muss. (Der Berechnung liegen ein Einkommenssteuersatz von 42% und Daten aus der ADAC Autokostenstatistik 2011 zugrunde, dabei beträgt die jährliche Fahrleistung 15.000km) Das Grüne Modell baut die Subventionen vor allem bei teuren und emissionsstarken Fahrzeugen ab. Für Fahrzeuge, die den Richtwert von 120 gCO2/km um mehr als Doppelte überschreiten können gar keine Kosten mehr abgesetzt werden. (Der Berechnung liegt ein Steuersatz des Unternehmens von 30% zugrunde) |
Sowohl bei Unternehmen, als auch bei Dienstwagenfahrern würde der Anreiz entstehen, möglichst sparsame Fahrzeuge zu kaufen. Da es sich bei Dienstwagenfahreren meist um Gut- oder Besserverdiener handelt, würde mit dem Grünen Konzept auch die Subventionierung von Luxuswagen für einige wenige durch die Mehrzahl der Steuerzahler abgebaut. Die Fahrerin eines VW Passat müsste knapp 200 € im Jahr mehr zahlen, die Fahrerin eines Porsche Cayenne Turbo knapp 7.500 € pro Jahr.
Weitere Infos
Studie von FiFo Köln/FÖS e. V.: Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland
Pressemitteilung zur Dienstwagenstudie der Deutschen Umwelthilfe
Ergebnisse der Studie der Deutschen Umwelthilfe
Antrag "Dienstwagenprivileg abbauen und Besteuerung CO2-effizient ausrichten"








